Wir informieren: HBCD frei seit Januar 2015 [20.10.16]

Aufgrund der aktuellen Problematik „Entsorgung von Polystyrol Produkten“ möchten wir darüber informieren, dass wir die Produktion auf einen HBCD freien Polystyrol-Hartschaum seit Januar 2015 vorrausschauend umgestellt haben. Damit wurden wir vorzeitig dem Verbot zum 21.08.2015 der europäischen Chemikalienverordnung REACH für den Stoff HBCD als Flammschutzmittel gerecht und erfüllten die gesetzlichen Anforderungen.

Bereits im März 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien in Kraft getreten (BGBl. I S. 382). Im Artikel 1 wurde die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geändert, von der spätestens seit dem 1. Oktober auch Polystyrol-Produkte betroffen sind, die das Flammschutzmittel HBCD beinhalten.

Dieses Mittel wurde in Produkten aus Polystyrol für Gebäude eingesetzt: Sowohl in expandiertem Polystyrol (EPS), wie Lux Elements ihn produziert als auch in extrudierten Polystyrol (XPS).

Siehe auch Kundeninfo 2015

 

Lesen Sie auch unsere FAQs zum Thema:

Entsorgung von  LUX ELEMENTS® Hartschaum-Trägermaterial mit und ohne HBCD

oder informieren Sie sich im aktuellen

Sicherheitsdatenblatt FOAM

 

 

 

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